Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Produktqualität
Für die Qualität der bestellten Produkte gilt die Produktspezifikation der Firma. Der Kunde akzeptiert mit seiner Bestellung diese Produktspezifikation.

2. Preis- und Sortimentslisten
Preis- und Sortimentslisten stellen keine Offerte dar. Die Preisangaben sind freibleibend. Änderungen sind jederzeit möglich.

3. Preisanpassungen
Preise, die zwischen den Parteien vereinbart wurden, können von der Firma angepasst werden, wenn sich die für den Vertragsabschluss massgeblichen Umstände nach Vertragsabschluss verändern, insbesondere bei Veränderungen der Beschaffungssituation, Änderungen von Fracht- und Zolltarifen sowie anderen staatlichen Abgaben, staatlichen Interventionen, Gesetzesänderungen und Vogelgrippe, Seuchen, Krankheiten, Importschwierigkeiten usw. In diesen Fällen sind die vereinbarten Preise im gleichen Rahmen anzupassen, in welchem sich aufgrund der veränderten Umstände die Beschaffungspreise und -kosten verändert haben.

4. Mehrwertsteuer
Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

5. Zahlungsfrist
Fakturen sind rein netto ohne Abzüge innert 30 Tagen ab Fakturadatum in Schweizer Franken zu bezahlen.

6. Lieferort, Kleinmengenzuschlag, Gefahrenübergang
Die Parteien können einen anderen Lieferort vereinbaren, um speziellen Umständen Rechnung zu tragen. Ohne eine spezielle Vereinbarung wird dem Kunden die bestellte Ware zur Betriebsstätte geliefert. Ist der Zugang zur Betriebsstätte des Kunden mit unseren Fahrzeugen nicht gewährleistet, erfolgt die Lieferung an die nächste Bahn- oder Bergbahntalstation. Bei Lieferungen unter CHF 100.- (ohne MWSt) wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 12.- pro Lieferung berechnet. Mit übergabe der Ware am Lieferort gehen Nutzen und Gefahren auf den Kunden über.

7. Temperaturkette, Lagerung
Die Firma stellt die Temperaturkette bis zum Lieferort sicher. Eier müssen geruchsneutral gelagert werden. Kühl- und Tiefkühlprodukte sind temperaturgeführt zu lagern. Aufgetaute Tiefkühlprodukte dürfen nicht wieder tiefgekühlt werden. Für Schäden, Qualitätsminderungen und Folgeschäden, die infolge unsachgemässer Behandlung und Lagerung durch den Kunden entstehen, kann die Firma nicht haftbar gemacht werden.

8. Gebinde
Mehrweggebinde werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Vom Kunden zurückgegebene Mehrweggebinde werden dem Kunden zum Verrechnungspreis gutgeschrieben, wenn sie sich bei der Rückgabe in einwandfreiem, sauberem Zustand befinden.

9. Beanstandungen
Beanstandungen von Produkten (Mängelrüge) sind innerhalb von 1 Arbeitstag nach deren Lieferung (Rügefrist) anzubringen. Die Mängelrüge muss die Chargen- und Artikelnummer angeben. Beanstandete Produkte sind bis minimal 1 Arbeitstag nach Eingang der Mängelrüge zur Probennahme bereit zu halten. Die Verarbeitung der gelieferten Ware gilt als Genehmigung der Ware. Gleiche Wirkung hat der unbenutzte Ablauf der Rügefrist.

10. Rechtswahl, Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis ist schweizerisches Recht anwendbar. Als Gerichtsstand wird Bülach / Zürich vereinbart.